Häufige Fragen

FAQ – Häufig gestellte Fragen


Was übernimmt RuhrImmo für mich als Vermieter?


RuhrImmo übernimmt – abhängig vom gewählten Verwaltungspaket – einen großen Teil der laufenden Mietverwaltung. Dazu gehören beispielsweise Mieterkommunikation, Schriftverkehr, Betriebskostenabrechnungen, Mahnwesen, Wohnungsübergaben und -abnahmen, Besichtigungen sowie die Koordination von Handwerkern. Der genaue Leistungsumfang wird individuell vereinbart.



Für welche Eigentümer ist RuhrImmo geeignet?


Unser Angebot richtet sich insbesondere an private Eigentümer, die eine oder mehrere Wohnungen oder ein Mehrfamilienhaus vermieten und im Alltag entlastet werden möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur einzelne Aufgaben abgeben oder eine umfassendere Verwaltung wünschen.



Was kostet die Immobilienverwaltung?


Unsere laufende Mietverwaltung beginnt bei 29 € pro Monat und Wohnung. Je nach gewünschtem Leistungsumfang stehen verschiedene Verwaltungspakete zur Verfügung:


Basis ab 29 €
Komfort ab 49 €
Premium ab 79 €


Der endgültige Preis richtet sich unter anderem nach Anzahl und Art der Einheiten sowie dem gewünschten Verwaltungsumfang. Sie erhalten vor Vertragsabschluss ein transparentes Angebot.



Muss ich meine komplette Immobilienverwaltung abgeben?


Nein. Sie entscheiden selbst, wie viel Unterstützung Sie wünschen. Neben unseren Verwaltungspaketen können auch einzelne Leistungen separat beauftragt werden.



Kann ich auch nur eine einzelne Leistung buchen?


Ja. Beispielsweise können Sie uns nur mit einer Wohnungsübergabe, Wohnungsabnahme, Besichtigung, Betriebskostenabrechnung oder einer anderen Verwaltungsaufgabe beauftragen. Sprechen Sie uns einfach auf die gewünschte Leistung an.



Kann RuhrImmo auch nur eine einzige Wohnung verwalten?


Ja. Unser Angebot richtet sich ausdrücklich auch an Eigentümer einzelner vermieteter Wohnungen. Sie benötigen keinen großen Immobilienbestand, um unsere Verwaltung in Anspruch nehmen zu können.



Verwaltet RuhrImmo auch Mehrfamilienhäuser?


Ja. Auch die Mietverwaltung mehrerer Einheiten oder eines gesamten Mehrfamilienhauses ist möglich. Bei größeren Beständen erstellen wir ein individuelles Angebot.



Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und WEG-Verwaltung?


Bei der Mietverwaltung kümmern wir uns im Auftrag des Eigentümers um dessen vermietete Immobilie und das bestehende Mietverhältnis. Die WEG-Verwaltung betrifft dagegen das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Schwerpunkt von RuhrImmo liegt auf der Miet- bzw. Sondereigentumsverwaltung für Eigentümer.



Bleibe ich als Eigentümer weiterhin Entscheidungsträger?


Ja. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Immobilie. Größere Maßnahmen, Reparaturen und kostenpflichtige Beauftragungen werden grundsätzlich mit Ihnen abgestimmt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder für einen dringenden Notfall bevollmächtigt wurde.



Beauftragt RuhrImmo selbst Handwerker?


Auf Wunsch holen wir Angebote ein, koordinieren Termine und übernehmen die Kommunikation mit Handwerkern. Welche Firma tatsächlich beauftragt wird, entscheiden grundsätzlich Sie. Wenn Sie uns entsprechend bevollmächtigen, kann die Beauftragung im vereinbarten Rahmen auch durch RuhrImmo erfolgen.



Was passiert bei einem dringenden Schaden?


Bei dringenden Fällen steht die schnelle Begrenzung des Schadens im Vordergrund. Im Rahmen der vereinbarten Vollmacht können erforderliche Sofortmaßnahmen veranlasst werden. Sie werden als Eigentümer schnellstmöglich informiert.



Ist RuhrImmo rund um die Uhr erreichbar?


Für dringende Fälle kann abhängig vom gebuchten Leistungsumfang eine Notfallkontaktmöglichkeit zur Verfügung stehen. Diese dient der Meldung und Erstaufnahme dringender Fälle. Eine garantierte sofortige persönliche Anwesenheit vor Ort ist damit nicht verbunden.



Übernimmt RuhrImmo die Kommunikation mit meinen Mietern?


Ja. Je nach Verwaltungspaket können wir als zentraler Ansprechpartner für Ihre Mieter auftreten. Dadurch müssen Sie sich nicht mehr selbst um jede alltägliche Anfrage kümmern.



Erstellt RuhrImmo Betriebskostenabrechnungen?


Ja. Die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen kann Bestandteil des vereinbarten Verwaltungspakets sein oder als Einzelleistung beauftragt werden. Voraussetzung ist, dass uns die erforderlichen Unterlagen und Abrechnungsdaten vollständig zur Verfügung gestellt werden.



Kümmert sich RuhrImmo auch um Mietrückstände?


Ja. Im vereinbarten Umfang können wir Zahlungseingänge überwachen und das außergerichtliche Mahnwesen übernehmen. Gerichtliche oder darüber hinausgehende rechtliche Schritte erfolgen nur im gesetzlich zulässigen und vereinbarten Rahmen.



Unterstützt RuhrImmo bei Mieterhöhungen?


Ja. Wir können mögliche Mieterhöhungen prüfen bzw. vorbereiten und den erforderlichen Schriftverkehr im vereinbarten Umfang übernehmen. Ob und in welcher Höhe eine Mieterhöhung möglich ist, hängt von den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen des jeweiligen Mietverhältnisses ab.



Übernimmt RuhrImmo Wohnungsübergaben und -abnahmen?


Ja. Wir können Übergaben und Abnahmen durchführen und den Zustand der Wohnung dokumentieren. Diese Leistung kann je nach Paket enthalten oder separat gebucht werden.



Unterstützt RuhrImmo auch bei einem Mieterwechsel?


Ja. Je nach vereinbartem Leistungsumfang können wir beispielsweise Besichtigungen koordinieren, Interessentenkommunikation übernehmen sowie die Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung begleiten. Welche Leistungen bei einer Neuvermietung gewünscht sind, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.



Kann ich meine eigenen Handwerker weiterhin nutzen?


Natürlich. Wenn Sie bereits Handwerker oder Dienstleister Ihres Vertrauens haben, können diese weiterhin eingesetzt werden. RuhrImmo kann auf Wunsch die Terminabstimmung und Koordination übernehmen.



Wie werde ich über Vorgänge an meiner Immobilie informiert?


Wichtige Vorgänge werden transparent mit Ihnen kommuniziert. Wie häufig und über welchen Weg Sie informiert werden möchten, kann abhängig vom Verwaltungsmodell individuell abgestimmt werden.



Wie lange läuft ein Verwaltungsvertrag?


Die Vertragslaufzeit wird im jeweiligen Verwaltungsvertrag festgelegt. Bei unseren regulären Verwaltungsverträgen ist derzeit eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten vorgesehen. Die konkreten Kündigungsbedingungen ergeben sich aus Ihrem Vertrag.



Kann ich RuhrImmo beauftragen, obwohl ich nicht in der Nähe meiner Immobilie wohne?


Ja. Gerade für Eigentümer, die weiter entfernt wohnen oder nicht regelmäßig selbst vor Ort sein können, kann eine lokale Mietverwaltung sinnvoll sein.



In welchem Gebiet ist RuhrImmo tätig?


Unser Schwerpunkt liegt im Ruhrgebiet und der näheren Umgebung. Ob wir Ihre Immobilie betreuen können, prüfen wir gerne anhand des jeweiligen Standorts.



Wie schnell kann die Verwaltung übernommen werden?


Das hängt vom Objekt und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Nach einem kurzen Erstgespräch und der Übergabe der erforderlichen Unterlagen kann die Verwaltung in der Regel zeitnah vorbereitet werden.



Welche Unterlagen benötigt RuhrImmo von mir?


Je nach Auftrag benötigen wir beispielsweise Mietverträge, Kontaktdaten der Mieter, Betriebskostenunterlagen, bestehende Dienstleistungs- und Wartungsverträge sowie weitere objektbezogene Dokumente. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, teilen wir Ihnen bei der Übernahme mit.



Wie läuft eine Zusammenarbeit mit RuhrImmo ab?


Zunächst besprechen wir unverbindlich Ihre Immobilie und welche Aufgaben Sie abgeben möchten. Anschließend erhalten Sie ein passendes Angebot. Nach Abschluss des Verwaltungsvertrags, Erteilung der erforderlichen Vollmacht und Übergabe der Unterlagen kann die Verwaltung beginnen.



Kann ich zunächst unverbindlich anfragen?


Ja. Eine erste Anfrage ist selbstverständlich unverbindlich. Teilen Sie uns am besten den Standort, die Anzahl der Einheiten und kurz mit, wobei Sie Unterstützung wünschen. Anschließend können wir gemeinsam klären, welches Verwaltungsmodell sinnvoll ist.

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FAQ zur Tippgeberprämie



Gibt es bei RuhrImmo eine Tippgeberprämie?


Ja. Wenn Sie uns einen neuen Eigentümer empfehlen und aufgrund Ihrer Empfehlung ein Verwaltungsvertrag zustande kommt, kann eine Tippgeberprämie gezahlt werden. Die genauen Bedingungen werden vorab vereinbart.



Wie hoch ist die Tippgeberprämie?


Aktuell sind 50 € je erfolgreich vermittelter und neu in die Verwaltung aufgenommener Wohnung vorgesehen. Bei größeren Immobilienbeständen oder Mehrfamilienhäusern vereinbaren wir die Prämie individuell.



Wann wird die Tippgeberprämie ausgezahlt?


Die Prämie wird ausgezahlt, wenn aufgrund des Tipps ein Verwaltungsvertrag mit dem empfohlenen Eigentümer zustande gekommen und die erste vereinbarte Verwaltungsvergütung eingegangen ist.



Muss ich selbst etwas verkaufen oder beraten?


Nein. Für einen klassischen Tippgeber genügt grundsätzlich die Empfehlung bzw. Herstellung des Kontakts. Die weitere Beratung, Angebotserstellung und Vertragsabwicklung übernimmt RuhrImmo. Bei einer regelmäßigen oder darüber hinausgehenden gewerblichen Vermittlung können andere rechtliche Anforderungen gelten.



Kann jeder Eigentümer empfohlen werden?


Grundsätzlich suchen wir private Eigentümer mit vermieteten Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern im Tätigkeitsgebiet von RuhrImmo. Voraussetzung für die Prämie ist insbesondere, dass es sich um einen neuen Kontakt handelt und aufgrund der Empfehlung tatsächlich eine vergütungspflichtige Zusammenarbeit zustande kommt.



Kann ich auch jemanden mit mehreren Wohnungen empfehlen?


Ja. Das ist sogar besonders interessant. Bei kleineren Beständen kann die Prämie pro neu übernommener Einheit berechnet werden. Bei größeren Beständen oder einem kompletten Mehrfamilienhaus vereinbaren wir die Tippgeberprämie individuell.